Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Von Peter Guddorf Filmproduktion | Videomarketing – nachstehend PG F|V –
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für zwischen Peter Guddorf und Auftraggebern
geschlossene Verträge, sowie auch schriftlich getroffene Absprachen.
Abweichende Bedingungen von Auftraggebern werden nicht anerkannt, es sei denn, Peter Guddorf
stimmt deren Anwendung im Einzelfall schriftlich zu.
Allgemeines
1. Für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und PG F|V
gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem
Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen eines
Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Die Bedingungen gelten auch für alle weiteren Geschäfte des Auftraggebers, welche nach dem 1.
Geschäft, das unter diesen Bedingungen abgewickelt worden ist, getätigt werden. Änderungen dieser
Bedingungen gelten auch ohne einen erneuten Hinweis auf die AGB.
3. Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch
Dritte als Erfüllungsgehilfe von Peter Guddorf erbracht werden.
4. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Peter Guddorf
Leistung und Lieferung von Waren und Dienstleistungen ausführt, ohne den anderen Bedingungen
ausdrücklich zu widersprechen.
5. Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen
Übermittlungen jeder Art übernimmt Peter Guddorf keine Haftung.
6. Der Auftragserteilung liegen die zwischen Peter Guddorf und dem Auftraggeber vereinbarten
Materialien zugrunde. Angebot, Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
7. Für die Inhalte der Datenträger ist nur der Auftraggeber verantwortlich. Der Inhalt ist vom Auftraggeber
auf Richtigkeit und Zulässigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber trägt Gewähr dafür, dass die der
Auftragserteilung der Produktion zugrunde gelegten Materialien keine Wettbewerbsverstöße oder Eingriffe
in sonstige Rechte Dritter enthalten. Der Auftraggeber stellt insoweit Peter Guddorf von Ansprüchen
Dritter frei.
8. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr und verpflichtet sich, die Kosten für
einen Rechtsstreit zu tragen, der sich aus Versäumnissen ergeben könnte.
9. Peter Guddorf behält sich vor, Aufträge zu Leistungen und Lieferungen wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Bearbeitung für Peter Guddorf unzumutbar ist. Die Ablehnung eines
Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
10. Übernimmt Peter Guddorf Arbeiten, bei denen er Kassetten oder sonstige Datenträger des Kunden
verwendet (z. B. gestellte Tapes, Überspielungen, Schnittarbeiten etc.), so haftet er im Falle einer
Beschädigung nur bis zur Höhe des Materialwertes der Kassetten oder Datenträger, nicht jedoch dafür,
dass die auf den Kassetten oder Datenträgern befindlichen Aufnahmen oder Daten nicht mehr
verwendbar sind.
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11. Drehverschiebungen die z.B. durch Unwetter bei Außenaufnahmen, Krankheit von Protagonisten o.ä.
entstehen oder seitens des Auftraggebers zu vertreten sind, werden zusätzlich berechnet. Equipment und
Personal werden auf vorher datierte Drehtage gebucht und müssen auch bei Ausfall durch den Kunden
bezahlt werden. Dies gilt bis zu 7 Werktagen vor Produktionsbeginn für Personal und bis zu 10
Werktagen für Equipment.
12. Der Kunde ist verpflichtet, die Peter Guddorf übergebenen Gegenstände gegen Verlust und
Beschädigung ausreichend zu versichern. Von Kassetten oder Datenträgern, bei deren Beschädigung
dem Kunden ein Schaden entstehen könnte, hat der Kunde vor Übergabe des Materials an Peter
Guddorf, Sicherheitskopien anzufertigen. Der Kunde hat in jedem Fall Peter Guddorf in Kenntnis zu
setzen, wenn der Schaden pro Kassette oder Datenträger 500,- übersteigen kann, damit Peter Guddorf
gegebenenfalls seinerseits Sicherheitskopien vor Beginn der Bearbeitung ziehen kann. Die Kosten für
entsprechende Sicherheitskopien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
13. Soweit Peter Guddorf beauftragt ist, das Material nicht nur zu überspielen oder zu schneiden,
vielmehr auch sonst zu bearbeiten (z.B. Veränderung von Farben, Veränderung technischer Parameter
etc.), so garantiert Peter Guddorf lediglich die Einhaltung der technisch gewünschten Werte; soweit
subjektive Fragen, die einer eindeutigen technischen Überprüfung nicht zugänglich sind, eine Rolle
spielen, ist das von Peter Guddorf erstellte Produkt vom Kunden auch dann abzunehmen, wenn die
technischen Werte korrekt sind, aber der Kunde subjektiv eine andere Vorstellung hat. Wünscht der
Kunde trotz technisch einwandfreier Arbeit eine Änderung, so hat er Peter Guddorf den zusätzlichen
Aufwand gemäß den üblichen Preisen von Peter Guddorf zu bezahlen.
14. Werden bei Schnitt- oder Tonarbeiten Videobänder oder sonstige Datenträger erforderlich, so hat der
Kunde dieses Material von Peter Guddorf zu beziehen, sofern es von Peter Guddorf angeboten wird und
keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden.
15. Peter Guddorf gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge.
Der Kunde/Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu
überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in schriftlicher Form an Peter
Guddorf zu melden, unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. Kassetten, CDs, DVDs
und VHS‘ können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand
befindet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der
Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch Peter Guddorf.
16. Abnahmekopien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den Kontroll-Zweck vom
Auftraggeber verwendet werden. Erst die Masterkopie des fertigen, vom Auftraggeber als korrekt
genehmigten und endgültigen Filmproduktes erlaubt eine Verwendung durch den Auftraggeber zwecks
Vervielfältigung und Vermarktung wenn alle Vorbedingungen, z.B. Abgeltung, geregelt sind.
17. Jede Veränderung der Inhalte des fertigen Filmproduktes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf
der Zustimmung von Peter Guddorf.
18. Das Copyright für die von Peter Guddorf erstellten Objekte bleibt allein bei Peter Guddorf. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung der von Peter Guddorf produzierten Grafiken, Tondokumente,
Videosequenzen und Texte in elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche
Zustimmung des Produzenten nicht gestattet und urheberrechtlich geschützt.
19. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter
Datenträger hat der Auftraggeber zu bezahlen, Korrekturen jeglicher Art einer Video/Audioproduktion sind
in jedem Fall kostenpflichtig; ausdrücklich dann, wenn Peter Guddorf die Gründe einer Änderung nicht zu
vertreten hat.
20. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Videobearbeitungsdaten, Daten für CD-ROM oder DVD Erstellung
endet drei Monate nach der Produktabnahme, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung
getroffen worden ist. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt.
21. Peter Guddorf verpflichtet sich, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das geplante
Projekt gewissenhaft zu planen und den Auftraggeber zu beraten sämtliche Leistungsträger sorgfältig
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auszuwählen und zu überwachen das geplante Projekt in der Realisationsphase zu überwachen und
sicherzustellen.
22. Der Auftraggeber ist verpflichtet entsprechend vereinbarte Mitwirkungshandlungen fristgerecht
vorzunehmen insbesondere die für Teilentscheidungen im Rahmen des Projektes erforderlichen
Zustimmungserklärungen (z.B.: Endgültige Wahl der Veranstaltungsorte, logistische
Detailentscheidungen, Auswahl von Design- oder Grafik Elementen, Marketing etc.) innerhalb des
vereinbarten Zeitplanes zu treffen die für die Planung und Durchführung des Projektes
entscheidungsbefugten Mitarbeiter oder Gremien zu benennen und deren Verfügbarkeit oder deren
Vertretung sicherzustellen die zur Durchführung des Projektes vereinbarten eigenen Materialien innerhalb
des vereinbarten Zeitplanes zu liefern.
Preise und Preisberechnung
1. Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise von Peter
Guddorf zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der
Erstellung einer neuen Preisliste, verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
2. Soweit Preise nach Minuten berechnet werden, ist die von Peter Guddorf festgestellte Anzahl
maßgeblich.
3. Alle Preisangaben sind Stückpreise, Preise pro Vorgang oder pro Zeiteinheit, sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
4. Die Angebotspreise bzw. Kostenvoranschlagspreise haben nur Gültigkeit, wenn der Vertrag wie
angeboten insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt.
5. Peter Guddorf ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
6. Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach dem zum Zeitpunkt
der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz.
7. Beauftragt Peter Guddorf im Rahmen dieses Vertrages dritte Personen oder Unternehmen mit der
Erbringung von Leistungen im Namen und für Rechnung von Peter Guddorf, so ist Peter Guddorf
nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen
oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
8. Im Angebot nicht veranschlagte Dienstleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt
werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von Peter
Guddorf in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige
Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Auftraggebers, durch unverschuldete
Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie
nicht Erfüllungsgehilfen von Peter Guddorf sind.
Angebote
1. Angebote von Peter Guddorf sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach
schriftlicher Auftragsbestätigung von Peter Guddorf zustande oder aber dadurch, dass die bestellte
Leistung tatsächlich erbracht wird.
2. Treten in einer Produktion Verzögerungen ein, die vom Auftraggeber oder von wissenschaftlichen
Beratern zu vertreten sind, können Kosten für belegte Speicherkapazitäten anfallen, die dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Bei Filmproduktionen gilt die im Einzel-Vertrag mit dem
Kunden vereinbarte Bindungsfrist.
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Schriftform der Aufträge
1. Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform und müssen von Peter Guddorf
bestätigt werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt Peter Guddorf keine
Haftung.
Versand
1. Der Versand der Ware erfolgt nach bestem Ermessen per Post oder Paketdienst. Die Kosten für
Verpackung und Transport trägt der Auftraggeber.
2. Peter Guddorf ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen oder aber
Vorauskasse zu verlangen. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen von Peter Guddorf und wird dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Lieferung und Termine
1. Die von Peter Guddorf angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Begründete
Leistungsstörungen (z.B. Wetterabhängigkeit, Krankheit von Interviewpartnern, usw.) hat Peter Guddorf
dem Auftraggeber gegenüber nicht zu vertreten. Insbesondere entstehen dem Auftraggeber hieraus
keinerlei Rechte gegen Peter Guddorf.
2. Nach Fertigstellung des Produktes oder der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung
abzunehmen. Die Abnahme ist auf Verlangen schriftlich zu erklären. Vorgelegte Abnahmeprotokolle
sind zu unterzeichnen.
3. Insbesondere nach jeder Leistungsphase ist Peter Guddorf berechtigt, dem Auftraggeber einzelne
Bestandteile des Gesamtwerkes zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme
verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Produktion den vereinbarten Anforderungen
entsprechen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
4. Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur als verbindlich vereinbart, wenn der Auftraggeber die
zur Realisation des Projektes erforderlichen Informationen und Materialien in dem vereinbarten
Darstellungsmedium bis zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollständig Peter Guddorf zur
Verfügung gestellt hat.
5. Überschreitet der Auftraggeber den für seine Mitwirkungspflichten vereinbarten Zeitpunkt, so haftet
Peter Guddorf grundsätzlich nicht für die Folgen der verspäteten Realisierung des Projektes. Einer
besonderen Aufforderung von Peter Guddorf an den Auftraggeber oder einer Erinnerung an die
Einhaltung des Zeitplanes bedarf es ausdrücklich nicht. Ändern sich aufgrund der verspäteten
Informationserteilung oder einer verspäteten Entscheidung durch den Auftraggeber die
Produktionskosten etwa durch notwendig werdende Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeiten,
Umbuchungen, Stornierungen, Erweiterung oder Reduzierung der Personenzahlen, so fallen diese
Kosten dem Auftraggeber zur Last. Peter Guddorf wird sich jedoch bemühen, die Zusatzkosten so gering
wie möglich zu halten.
6. Der Auftraggeber wird die erbrachten Leistungen einschließlich etwaiger Dokumentationen
unverzüglich abnehmen bzw. unverzüglich insbesondere auf deren Vollständigkeit untersuchen.
Pflichtverletzungen von Peter Guddorf die hierbei festgestellt werden, müssen unverzüglich
gegenüber Peter Guddorf vor Ort zunächst mündlich und innerhalb von acht Werktagen schriftlich
gerügt werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel
beinhalten.
7. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung oder Abnahme nicht
feststellbar sind, müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in 2.
Dargelegten Rügeanforderungen, jedoch ausschließlich schriftlich gerügt werden.
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8. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des
betreffenden Mangels als genehmigt. Dieses gilt nicht für Fälle des§ 478 BGB (Rückgriff des
Unternehmers) und§ 479 BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen).
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Peter Guddorf Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so
kann Peter Guddorf eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht Peter Guddorfs,
einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Peter Guddorf übergebenen Bild-, Tonund sonstigen Materialien berechtigt ist und dass diese Materialien von Rechten Dritter frei sind. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von
Rechten Dritter sein stellt der Auftraggeber Peter Guddorf im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein
Verschulden trifft.
Fremdleistungen
1. Peter Guddorf ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Peter Guddorf hierzu
schriftliche Vollmacht zu erteilen.
2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Peter Guddorf
abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Peter Guddorf im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der
Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3. Peter Guddorf ist berechtigt, sämtliche Leistungen auch durch nachrangige Unternehmer zu erbringen. Diese
werden ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen der Agentur gegenüber dem Auftraggeber tätig, so
dass diese nicht verpflichtet ist, über diese Vertragsverhältnisse Rechnung oder Auskunft zu erteilen.
Vergütung
1. Falls nicht anders vereinbart, ist Peter Guddorf berechtigt, jede einzelne Dienstleistung sofort nach
deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur
Zahlung fällig.
3. Sofern nicht anders vereinbart ist Peter Guddorf berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes
Vorschüsse zu verlangen. 50% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, 40% der
vereinbarten Vergütung bei Beginn der Auftragsbearbeitung, 10 % des Preises bei Erhalt der
Endabrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
4. Während des Verzugs des Kunden ist Peter Guddorf berechtigt, unbeschadet weitergehender
Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der
Auftraggeber Kaufmann ist, im übrigen 5% über dem Basiszinssatz. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Peter Guddorf ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden nach Fristsetzung weiter
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Für die Höhe des
Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 3. dieser Bedingungen.
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6. Sämtliche Rechnungen von Peter Guddorf sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10
Werktagen abzugsfrei zu zahlen. Peter Guddorf ist zur Erstellung von Abschlagsrechnungen,
insbesondere nach jeder Leistungsphase berechtigt. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer
Teilrechnung in Verzug, so ist TAS berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Zahlung zu
verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers verlieren sämtliche Liefer- und
Produktionsfristen ihre Gültigkeit. Die exakten Zahlungsziele und Zahlbeträge (Teil-, bzw. a-contoZahlungen) werden individuell für das jeweilige Projekt vereinbart.
7. Peter Guddorf ist jederzeit berechtigt, insbesondere zur Sicherstellung von Vorleistungen Dritter
(z.B.: Reservierungskosten, Kautionen, Transportmittel- und Unterkunftsreservierungen,
Produkteinkäufe etc.) eine angemessene Vorauszahlung von dem Auftraggeber zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt und Rechte
1. Alle örtlichen, zeitlichen und sachlichen Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung bei Peter
Guddorf.
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von Peter Guddorf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder
gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
3. Pfändungen Dritter sind Peter Guddorf unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten,
insbesondere Interventionskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Übergang
von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern Peter Guddorf solche Rechte
anlässlich der von ihm erbrachten Leistung erworben hat.
4. Peter Guddorf besitzt als Film- und Videohersteller und auch als Hersteller von Bildfolgen und Bild- und
Tonfolgen mit und ohne Programmierung auf CD, DVD oder anderen Datenträgern oder Medien im
Zweifel das ausschließliche Urheberrecht, um das Werk sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen
oder Umgestaltungen des Werkes herzustellen und auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen. Auch
Mitwirkende, Darsteller, Sprecher oder Berater übertragen für den Fall, dass sie durch ihre Mitwirkung ein
Urheberrecht am Filmwerk erwerben, Peter Guddorf das ausschließliche Urheberrecht. Peter Guddorf
bleibt in jedem Fall, auch wenn es das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine
gesamten Arbeiten (Filme, Entwürfe, Vervielfältigungen, etc.) davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen
Medien zu verwenden.
5. Das Nutzungsrecht, das Recht zur öffentlichen Vorführung, zur Sendung in Funk oder Fernsehen,
Einstellung im und Verbreitung über das Internet sowie die Rechte zur Vervielfältigung werden von Peter
Guddorf unter bestimmten Voraussetzungen an Auftraggeber oder an Berater übertragen. Dazu ist
jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der eine Vergütung für die jeweils zu
übertragenden Rechte festgelegt sein muss.
6. Grundsätzlich verbleiben sämtliche Urheberrechte und Verwertungsrechte an den von Peter
Guddorf und den von ihm beauftragten freien Mitarbeitern geschaffenen Produkten bei Peter
Guddorf. Auf die Auftraggeber werden die Verwertungs-, Verwendungs- und Nutzungsrechte nur im
Rahmen und im Umfang des schriftlichen Auftrages übertragen. Die Erweiterungen von
Verwertungsrechten, insbesondere neue Auflagen, oder Nutzung der Produkte mit anderen Medien,
auch Veranstaltungswiederholungen werden grundsätzlich nur im Rahmen der Erteilung eines neuen
Auftrages gestattet. Der Auftraggeber erhält die Verwertungs- und Nutzungsrechte für die
Verwendung für weitere Marketingmaßnahmen ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich nicht.
7. Über das Vorstehende hinaus verbleiben sämtliche Rechte an Entwürfen, die dem Auftraggeber
im Rahmen der Vertragsanbahnung präsentiert oder übergeben worden sind, uneingeschränkt bei
Peter Guddorf. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sämtliche Entwürfe an Peter Guddorf
herauszugeben oder auf Verlangen zu vernichten. Anderweitige Verwendung der Entwürfe ganz,
teilweise oder in abgeänderter Form ist dem Auftraggeber untersagt. Auf die§§ 106 ff Urhebergesetz
wird ausdrücklich hingewiesen.
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8. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Realisierung des Auftrages der Agentur eigene Materialien
(Bilder, Texte, Klangproben etc.) zur Verfügung, so garantiert der Auftraggeber, dass diese
Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass die zur Realisierung des Projektes erforderlichen
Verwertungs- und Nutzungsrechte dem Auftraggeber uneingeschränkt zustehen. Auf Verlangen von
Peter Guddorf hat der Auftraggeber die entsprechenden Freigabeerklärungen der
Urheberrechtsinhaber vorzulegen. Der Auftraggeber stellt Peter Guddorf unwiderruflich von etwaigen
Ansprüchen Dritter in unbeschränkter Höhe einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten frei.
9. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich Peter Guddorf die
Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Werbe- und Wettbewerbsrecht
1. Peter Guddorf verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei Vorbereitung
von Projektmaßnahmen oder ähnlichen Projekten oder Maßnahmen gemäß dem jeweiligen
Leistungsverzeichnis bekannt werden. Das grundsätzliche Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der
einzelnen Maßnahmen trägt der Kunde, dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahme gegen
Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder des speziellen Werberechts
verstoßen. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-,
Wettbewerbs- oder Warenkennzeichenrechts ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung oder
Aufgabe von Peter Guddorf. Erforderlichenfalls kann Peter Guddorf zur Erfüllung seiner
Hinweispflicht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer vom Kunden freigegebenen Leistung vor ihrer
Durchführung durch einen Anwalt auf Kosten vom Kunden überprüfen lassen. Diesbezüglich bedarf es
einer vorherigen Freigabe. Sollte der Kunde der anwaltlichen Überprüfung widersprechen oder
entscheidet sich trotz festgestellter rechtlicher Bedenken zur Durchführung der Maßnahme, übernimmt
Peter Guddorf keine Haftung.
Haftung
1. Peter Guddorf haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und
im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche
bestehen nicht.
2. Peter Guddorf haftet nicht für die Folgen eines eventuell auftretenden Geräteausfalls, soweit er diesen
nicht zu vertreten hat. Beanstandungen eventueller Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt
zulässig; andernfalls entfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche
beschränken sich auf eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch Peter Guddorf. Im Falle des
Untergangs von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ton- oder Bildträgern oder sonstigen
immateriellen Gütern trägt Peter Guddorf nur das Risiko begrenzt auf den Materialwert der
übernommenen Sachen.
3. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von
ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials und zwar auch nach der Bearbeitung durch Peter Guddorf.
4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche Anordnungen nicht
entgegen stehen. Er ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Übermittlung und Bearbeitung erforderlichen
Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen Rechte bei Auftragserteilung zu
besitzen. Er stellt Peter Guddorf von allen aus einer Verletzung dieser Rechte gegenüber Peter Guddorf
hergeleiteten Ansprüche Dritter frei.
5. Sofern von Peter Guddorf gefertigte Vorlagen zur Freigabe dem Kunden übermittelt werden,
übernimmt mit der Erteilung der Freigabe der Kunde die Haftung für die Richtigkeit der sachlichen
Angaben, dies gilt insbesondere für enthaltene Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen.
Sollte Peter Guddorf mit Ansprüchen Dritter diesbezüglich konfrontiert werden, verpflichtet sich der
Kunde Peter Guddorf von diesen Ansprüchen freizustellen.
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6. Die Leistungspflichten von Peter Guddorf werden ausschließlich von der Leistungsbeschreibung
bestimmt. Werbende Aussagen Dritter gelten nicht.
7. Mängel der geschuldeten Leistung von Peter Guddorf werden durch Nacherfüllung -soweit
möglich- innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Leistung nach entsprechender
Mitteilung durch den Auftraggeber behoben. Dieses geschieht nach Wahl von Peter Guddorf durch
Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen
Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
8. Im Übrigen haftet Peter Guddorf unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch
ihrer gesetzlichen Vertreter, feste oder freie Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet Peter Guddorf nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpfücht). Vorstehende
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
dem Verlust des Lebens.
9. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten oder
Subunternehmer von Peter Guddorf.
10. Wird die Durchführung des Projektes infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, so kann sowohl der Auftraggeber, als auch
Peter Guddorf den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann Peter Guddorf für die bereits erbrachten und
die noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
11. Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts
anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt Peter Guddorf den
Versand nach seinem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den
nach seiner Meinung geeignetsten Weg.
12. Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist
Peter Guddorf berechtigt,jedoch nicht verpflichtet.
13. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den
Auftraggeber abgetreten.
14. Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von Peter Guddorf erforderlich sind,
müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von Peter Guddorf genannten Ort angeliefert
werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des
Auftraggebers.
15. Der von Peter Guddorf unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das
Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des
Auftraggebers.
16. Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet Peter Guddorf nur, wenn der Auftraggeber
seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung,
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
17. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet Peter Guddorf nicht für eingebrachte Gegenstände
des Auftraggebers, soweit Peter Guddorf nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
18. Im Übrigen ist die Haftung von Peter Guddorf, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter und falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von
Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein
Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt:
Peter Guddorf haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter,
Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Peter Guddorf haftet nicht im Falle grober
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Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht
um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpfüchten) handelt. Vertragswesentlich sind
die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vertragsgemäßen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und
Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung von Peter
Guddorf haftet nicht ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des
Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden
bezwecken.
Schadensersatz
1. Schadenersatzansprüche gegenüber Peter Guddorf wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung,
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Insbesondere haftet Peter Guddorf nicht für die Folgekosten von Betriebsstörungen und Unfällen, soweit
diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung der Produktionen entbindet nicht vom Vertrag. In
solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von
Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, und kann Peter Guddorf deshalb auf Grund
der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen, dann wird von Peter Guddorf Schadensersatz
ohne besonderen Nachweis in Höhe von pauschal 30 % des vertraglich vereinbarten Preises
beansprucht. Wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von Peter Guddorf bereits Arbeiten
geleistet oder Produkte erstellt, dann erhöht sich der vorgenannte Schadensersatz zusätzlich um die
nachweislich entstandenen Kosten.
4. Termin-Reservierungen, die von Peter Guddorf bestätigt wurden, gelten als Auftrag des Kunden.
Termin-Reservierungen können bis 3 Tage vor dem Termin ohne Kosten, bis 2 Tage vor dem Termin
gegen Zahlung von 50 % des Auftragswertes storniert werden. Eine spätere Terminabsage führt zur
Berechnung des für den jeweiligen Termin angesetzten Auftragswertes.
Kündigung und Rücktritt
1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen
Grundes zu kündigen oder davon zurückzutreten.
2. Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen von Peter Guddorf ohne
wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder
nicht ordnungsgemäß nach, so wird Peter Guddorf nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer
Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz verlangen.
3. Als Schadensersatz kann Peter Guddorf den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten
Dienstleistungen sowie 50% des Wertes der noch nicht erbrachten Dienstleistungen verlangen, es
sei denn der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die
Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt Peter Guddorf vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen
Verpflichtungen ist Bochum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstige Bestimmungen
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Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Streaming
1. Angebote und Unterlagen
1.a. Ohne Zustimmung von PG F|V darf der Kunde Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder
vergleichbare Unterlagen weder vervielfältigen, ändern oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Unterlagen einschließlich Kopien sind bei nicht Vertragsabschluss unverzüglich an PG F|V
herauszugeben, ebenso sind digitale Unterlagen von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu
löschen.
1.b. Der Kunde ist dazu verpflichtet, PG F|V alle behördlichen oder sonstige zur Durchführung des
Vertrages erforderlichen Genehmigungen zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Unberechtigte Mängelrügen
Kommt PG F|V einer Aufforderung des Kunden zur Mängelbeseitigung nach und gewährt dieser den
Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel an der
Leistung von PG F|V objektiv nicht vorliegt, hat der Kunde die Aufwendungen von PG F|V zu ersetzen.
Mangels Vereinbarung gelten die ortsüblichen Sätze.
3. Geeigneter Aufbauort
Zu einer Überprüfung des Aufbauorts auf seine Eignung vor der Durchführung des Vertrages ist PG F|V
nicht verpflichtet. PG F|V ist daher zur Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne
Erschwernisse verpflichtet. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Eignung des Aufbauorts für die von
PG F|V aufzustellenden, zu errichtenden oder aufzubauenden Materialien gegeben ist. Mehrkosten (z.B.
Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) die durch eine Verzögerung des Aufbaus
durch nicht von PG F|V zu vertretenden Umständen entstehen, hat der Kunde zu tragen.
4. Subunternehmen
PG F|V ist dazu befugt, Subunternehmer mit der Leistungserbdingung zu beauftragen.
5. Vertretungsbefugnis
Die Techniker sind nicht vertretungsbefugt.
6. Zutritt zum Objekt
Der Auftraggeber hat dafür zu Sorge zu tragen, dass der/die Techniker am Ausführungstermin Zutritt zum
Objekt erhalten; andernfalls hat er den entstehenden Mehraufwand zu erstatten.
7. Gewährleistung
7.a. Liegt ein Mangel an dem von uns erbrachten Werk oder der von uns übergebenen Sache vor, so
kann der Auftraggeber zunächst Nachterfüllung verlangen. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne
des § 14 BGB, so erfolgt die Nachterfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer mangelfreien Sache.
7.b. Nach zweimaliger fehlgeschlagener Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten
Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Abnahme der
Teillieferung für den Auftraggeber unzumutbar ist.
8. Zusätzliche Bedingungen bei Bereitstellung eines WLAN-Zugangs
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Sofern PG F|V dem Kunden auftragsgemäß einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung stellt, erfolgt
die Nutzung des WLAN auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden, insbesondere hinsichtlich
der Möglichkeit von Zugriffen Dritter auf das Endgerät des Nutzers oder einer Infizierung mit schädlicher
Software (z.B. Viren oder Trojaner). Der Kunde ist selbst verantwortlich für jegliche Sicherungsmaßnahme
(z.B. Verschlüsselung, Virenschutz, Firewall). Für über das WLAN übermittelte Daten, für darüber in
Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistungen sowie für darüber getätigte Rechtsgeschäfte ist
der Kunde selbst verantwortlich; er trägt alle hieraus resultierenden Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, bei
der Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten; insbesondere verpflichtet sich der Kunde
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von strafbaren, sittenwidrigen oder in
sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
– über das WLAN keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich zu vervielfältigen, zu
verbreiten, zugänglich machen oder in anderer Weise zu verwerten, etwa durch den Einsatz bzw. die
Nutzung von File-Sharing-Programmen oder Tauschbörsen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten und
das WLAN nicht zum Versand von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger
Werbung zu nutzen.
Der Kunde stellt PG F|V von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß gegen die
vorstehenden Bedingungen oder auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Kunden
beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen
oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung des WLAN durch den
Kunden ergeben sowie für die entsprechenden Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.
Erkennt der Kunde, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht,
so hat er PG F|V hiervon unverzüglich zu unterrichten. Stellt der Kunde den von PG F|V bereitgestellten
WLAN- Anschluss Dritten zur Verfügung, so haftet der Kunde für sämtliche durch diesen Nutzer
verursachten Verletzungen dieser Vereinbarung wie für eigene Verstöße.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich der Webentwicklung und
der Einrichtung/Erstellung von Online Shops
Allgemeines Web
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge im Bereich der
Webentwicklung und der Einrichtung/Erstellung von Online-Shops, die zwischen Peter Guddorf und
seinen Kunden geschlossen werden.
2. Peter Guddorf bietet seinen Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Website- und
Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische
Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Peter Guddorf und seinen
Kunden.
3. Die von Peter Guddorf angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne
von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt). Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer
angegeben.
4. Peter Guddorf ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen.
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Peter Guddorf bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Drittunternehmern
erfolgt nicht, sofern für Peter Guddorf ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des
Kunden zuwiderläuft.
5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen
Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,
erkennt Peter Guddorf – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter von Rechts wegen nicht berechtigt ist,
Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Peter Guddorf ist insbesondere nicht
verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst
erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden
Recht zu prüfen. Der Anbieter wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige
Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke
vornehmen. Soweit der Anbieter bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er
hierfür selbst.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten
Informationen, Daten und Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) vollständig und korrekt
mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mitgeteilten Informationen, Daten und
Werke sowie die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
3. Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos)
selbst verantwortlich und stellt diese Peter Guddorf rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht
zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Peter Guddorf nach seiner
Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter
(z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem
Platzhalter versehen.
4. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines AV-Vertrags erforderlich ist, verpflichten
sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
Der Vertrag wird von Peter Guddorf gestellt; ein Anpassungsrecht von Seiten des Kunden besteht nicht.
5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Peter Guddorf gegenüber dem Kunden in
keinerlei Hinsicht verantwortlich.
6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Peter Guddorf dem
Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für
deren Suche) in Rechnung stellen.
Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
1. Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und
Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die
Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden.
2. Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen Peter Guddorf und seinen Kunden ist
grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B.
Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der
technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene
Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender
Leistungsumfang (z.B. lediglich Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Website oder
aufwändige Programmierungen) kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
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3. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Peter Guddorf und dem
Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Peter Guddorf zunächst eine
Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte
(gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu
stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Peter Guddorf dar.
Peter Guddorf wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen
und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit
prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen.
Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Peter Guddorf
und dem Kunden zustande.
4. Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit
diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden
Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email,
Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Peter Guddorf nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten
Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet.
Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
5. Das Angebot von Peter Guddorf enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „OnlineGestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von Peter Guddorf nach freiem Ermessen ausgewählt
werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine
Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist,
kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe
der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien
o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an herauszugeben.
6. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Peter Guddorf den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern.
7. Voraussetzung für die Tätigkeit von Peter Guddorf ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung
des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Peter Guddorf vor Auftragsbeginn
vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach,
kann Peter Guddorf dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
8. Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von
Peter Guddorf – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche
Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf.
Entwicklungsdokumentationen.
9. Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung
zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
10. Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von Peter Guddorf, sondern
von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt Peter Guddorf keine Verantwortung für die jeweiligen
Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
Webhosting und Domainregistrierung
1 Peter Guddorf bietet seinen Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der WebsiteErstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang
(Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen
zwischen den Parteien. Peter Guddorf ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im
Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
2. Sofern nichts anders vereinbart übernimmt Peter Guddorf im Falle einer Beauftragung als Hoster die
Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum
Administrationsbackend.
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3. Die Verfügbarkeit der von Peter Guddorf zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei
mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die
Server aufgrund durch von Peter Guddorf nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere
Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
4. Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer FESTEN IPAdresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich
und bleiben vorbehalten.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von
Peter Guddorf zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern.
Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten
hat.
6. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der
Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Peter Guddorf oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der
Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung
entstehen, haftet der Kunde selbst.
7. Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von Peter Guddorf in Anspruch, gilt ergänzend
folgendes:
7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen
dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Peter
Guddorf wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne
eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte
Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen
Vergabestellen. Peter Guddorf wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle
Besonderheiten hinweisen.
Wartung
Aktualisierung und Wartung der Webseiten werden, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, mit Hilfe
des Content-Management-Systems (CMS) vom Kunden selbst durchgeführt.
Preise und Vergütung
1. Die Vergütung für die Website- und/oder Online-Shop-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist
Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich
grundsätzlich nach dem Angebot.
2. Die Vergütung für Dauerschuldverhältnisse wird individualvertraglich festgelegt.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Peter Guddorf verlangen, dass die Abnahme in
Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Peter Guddorf den Kunden hierzu
auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die
Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere
Abnahmefrist erforderlich ist, die Peter Guddorf dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird.
Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels
verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
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Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt
bei Peter Guddorf. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Peter Guddorf resultieren. Die Verjährung beginnt
nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die
gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse
mit Peter Guddorf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich um weitere 12 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
1. Peter Guddorf räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden –
an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer
Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den
Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Kunde Peter Guddorf ausdrücklich die
Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise
öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Peter Guddorf dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu
dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich
als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Peter Guddorf wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht
ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder,
Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder
Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm
verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Peter Guddorf verpflichtet sich, die
Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern,
Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten
Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die
Dauer dieses Vertrages hinaus.
Haftung / Freistellung
1. Die Haftung von Peter Guddorf für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Peter Guddorf jeweils
der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle
zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften
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Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch
im Hinblick auf die Haftung von Peter Guddorf für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
2. Der Kunde stellt Peter Guddorf von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Peter Guddorf
aufgrund von Verstößen gegen diese AGB geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche bleiben
vorbehalten.
Schlussbestimmungen
1. Die zwischen Peter Guddorf und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien
den Sitz von Peter Guddorf als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;
ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
3. Peter Guddorf ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der
Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstrategie) und unter
Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei
Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht
innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur
Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Peter Guddorf berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die
beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs
oder seines Ausbleibens hinweisen.